Terminankündigung in dem Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch die Sächsische Staatsregierung
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. April 2026 (siehe Pressemitteilung vom 16. Februar 2026) am Donnerstag, den 2. Juli 2026, 12.00 Uhr ...
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. April 2026 (siehe Pressemitteilung vom 16. Februar 2026) am
Donnerstag, den 2. Juli 2026, 12.00 Uhr
in 04107 Leipzig, Harkortstraße 9, Saal 115
das Urteil verkünden.
Organisatorische Hinweise an Medienvertreter:
- Eine Akkreditierung für Medienvertreter ist nicht erforderlich. Die für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden an die Personen vergeben, die sie zuerst einnehmen.
- Die öffentliche Verkündung der Entscheidung darf vollständig in Bild und Ton übertragen werden. Bei Fotoaufnahmen während der Urteilsverkündung sind nur geräuschlose Geräte ohne Blitzlicht erlaubt. Das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten darf nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.
Aus organisatorischen Gründen werden Medienvertreter gebeten, vorab unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail bis zum 2. Juni 2026 (Poststelle@verfg.justiz.sachsen.de) mitzuteilen, wenn derartige Aufnahmen beabsichtigt sind. Dabei sollten ein Ansprechpartner und die voraussichtliche Anzahl der Personen benannt werden.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 58-I-24