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Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.


Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist eine transparenzpflichtige Stelle nur insoweit, als er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Im Bereich der Rechtsprechung unterliegt er keiner Transparenzpflicht.

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