16.02.2026

Terminankündigung in dem Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 23. April 2026, 10.00 Uhr in 04107 Leipzig, Harkortstraße 9, Saal 115.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 23. April 2026, 10.00 Uhr
in 04107 Leipzig, Harkortstraße 9, Saal 115.


Die Fraktion DIE LINKE wendet sich gegen die Ablehnung einer Antwort auf ihre 1.090 Fragen umfassende Große Anfrage durch die Sächsische Staatsregierung und sieht sich hierdurch in ihrem Fragerecht aus Art. 51 Abs.  1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verletzt. Gegenstand der Großen Anfrage ist die Gewährleistung von Datenschutz bei der regelmäßigen Datenübermittlung und dem automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Sächsischen Melderegister. Die Staatsregierung lehnte die Beantwortung der Großen Anfrage aufgrund ihres Umfangs unter Verweis auf § 57 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vom 1. Oktober 2019 (7. Wahlperiode) ab. Danach müssen Große Anfragen »kurz und bestimmt« gefasst sein.

Eine Entscheidung wird am Sitzungstag nicht ergehen, weil bei der Verkündung sowohl der Tenor als auch die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe vorliegen müssen. 
 

Organisatorische Hinweise an Medienvertreter:

  1. Eine Akkreditierung für Medienvertreter ist nicht erforderlich. Die für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden an die Personen vergeben, die sie zuerst einnehmen.
  2. In der mündlichen Verhandlung sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts bis zur Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten erlaubt. Tonaufnahme- und Kamerageräte sind in diesem Zeitpunkt abzuschalten und abzubauen.
  3. Die öffentliche Verkündung der Entscheidung darf vollständig in Bild und Ton übertragen werden. Bei Fotoaufnahmen während der Urteilsverkündung sind nur geräuschlose Geräte ohne Blitzlicht erlaubt. Das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten darf nicht verstellt werden. 
  4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal dürfen den Ablauf einer mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung nicht stören. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. 


Aus organisatorischen Gründen werden Medienvertreter gebeten, vorab unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail bis zum 21. April 2026 (Poststelle@verfg.justiz.sachsen.de) mitzuteilen, wenn derartige Aufnahmen beabsichtigt sind. Dabei sollten ein Ansprechpartner und die voraussichtliche Anzahl der Personen benannt werden.


Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 58-I-24
 

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