15.07.2019

Verfassungsbeschwerde der Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Landesliste

© 

Am 12. Juli 2019 reichte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Antrag auf...

Am 12. Juli 2019 reichte die Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019 ein. In dieser Entscheidung wurde die Landesliste der AfD nur mit den Listenplätzen 1 bis 18 zur Landtagswahl am 1. September 2019 zugelassen. Mit dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung wird die vorläufige Zulassung der gesamten Landesliste zur Landtagswahl begehrt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Vf. 81-IV-19 (HS)/82-IV-19 (e.A.)

zurück zum Seitenanfang