17.07.2019

Terminsmitteilung - Mündliche Verhandlung in den Verfassungsbeschwerdeverfahren und zu den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Entscheidungen des Landeswahlausschusses zur Landesliste der Partei Alternative für Deutschland

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren und zu den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in den Verfassungsbeschwerdeverfahren und zu den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Entscheidungen des Landeswahlausschusses zur Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 25. Juli 2019, 15.00 Uhr,

Saal 115 in Leipzig, Harkortstraße 9.

Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich die Partei Alternative für Deutschland (AfD) – Landesverband Sachsen und acht Bewerber, die auf der Landesliste ab Platz 19 aufgestellt wurden, gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019. In diesen Entscheidungen wurden die Bewerber auf den Listenplätzen 19 bis 61 gestrichen und die Landesliste nur mit den Listenplätzen 1 bis 18 zur Landtagswahl am 1. September 2019 zugelassen. Mit den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird die vorläufige Zulassung der gesamten Landesliste zur Landtagswahl begehrt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Vf. 76-IV-19 (HS)/77-IV-19 (e.A.) und

Vf. 81-IV-19 (HS)/82-IV-19 (e.A.)

Organisatorische Hinweise für Medienvertreter

  1. Eine Akkreditierung für Medienvertreter ist nicht erforderlich. Die für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden an die Personen vergeben, die sie zuerst einnehmen.
  2. Gemäß § 17a BVerfGG i.V.m. § 10 SächsVerfGHG sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulässig
    • in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat und
    • bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.

Aus organisatorischen Gründen werden Medienvertreter gebeten, vorab unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail (poststelle@verfg.justiz.sachsen.de)  mitzuteilen, wenn derartige Aufnahmen beabsichtigt sind.

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