05.12.2012

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Storr und Schimmer gegen die Sächsische Staatsregierung

Mündliche Verhandlung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Storr und Schimmer gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in insgesamt drei Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Andreas Storr bzw. Arne Schimmer gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Montag, den 10. Dezember 2012, 15.30 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass drei von ihnen gestellte Kleine Anfragen inhaltlich nicht oder nicht vollständig beantwortet wurden. Sie hatten im Oktober und November 2011 Kleine Anfragen an die Sächsische Staatsregierung gerichtet, die im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ bzw. mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten standen. Die Staatsregierung lehnte eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfragen unter Hinweis auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. datenschutzrechtliche Bestimmungen ab. Die Antragsteller sehen sich dadurch in ihrem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 34-I-12, Vf. 45-I-12, Vf. 46-I-12

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