05.12.2012

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in zwei Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Mündliche Verhandlung in zwei Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in zwei Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Montag, den 10. Dezember 2012, 15.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

In beiden Organstreitverfahren wendet sich der Antragsteller dagegen, dass die Sächsische Staatsregierung von ihm gestellte Kleine Anfragen inhaltlich nicht bzw. nicht vollständig beantwortet hat. Der Antragsteller hatte im März 2012 zwei Kleine Anfragen gestellt, die jeweils mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Funkzellenabfrage am 13.02.2010 in Pirna, Brandanschlag auf eine Bundeswehreinrichtung in Dresden 2009) im Zusammenhang standen. Die Staatsregierung lehnte in beiden Fällen eine vollständige Beantwortung der Fragen mit der Begründung ab, dass weitergehende Auskünfte den Erfolg der strafrechtlichen Ermittlungen gefährden könnten. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 52-I-12, Vf. 53-I-12

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