18.03.2013

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung im Organstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung der NPD-Fraktion bei Zusammenstellung einer parlamentarischen Delegation

Urteilsverkündung im Organstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung der NPD-Fraktion bei Zusammenstellung einer parlamentarischen Delegation

Im Wege der Organklage wendet sich die NPD-Fraktion dagegen, dass sie bei der Zusammenstellung der Delegation des Sächsischen Landtags für eine Reise nach Bern auf Einladung des Grossen Rates des Kantons Bern nicht berücksichtigt worden ist. Die Delegationsstärke wurde vom Präsidium des Sächsischen Landtags auf zwölf Abgeordnete festgelegt. Die Verteilung der Plätze soll nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt erfolgen. Danach würden auf die CDU-Fraktion sechs Plätze, auf die Fraktion Die Linke drei Plätze sowie auf die Fraktionen der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Platz entfallen. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in ihrem Recht auf formale Chancengleichheit (Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Verfassung) sowie in ihrem Recht auf Opposition (Art. 40 Sächsische Verfassung) verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2013 Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Donnerstag, 21. März 2013, 13.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 95-I-12

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