18.02.2013

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung der NPD-Fraktion bei Zusammenstellung einer parlamentarischen Delegation

Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung der NPD-Fraktion bei Zusammenstellung einer parlamentarischen Delegation

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat im Organstreitstreitverfahren auf Antrag der Fraktion der NPD im 5. Sächsischen Landtag sowie des Landtagsabgeordneten Andreas Storr Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, 21. Februar 2013, 14.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass sie bei der Zusammenstellung der Delegation des Sächsischen Landtags für eine Reise nach Bern, die im Zeitraum 22. bis 25. April 2013 auf Einladung des Grossen Rates des Kantons Bern stattfinden soll, nicht berücksichtigt worden sind. Die Delegationsstärke wurde vom Präsidium des Sächsischen Landtags auf zwölf Abgeordnete festgelegt. Die Verteilung der Plätze soll nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt erfolgen. Danach würden auf die CDU-Fraktion sechs Plätze, auf die Fraktion Die Linke drei Plätze sowie auf die Fraktionen der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Platz entfallen. Die Antragsteller sehen sich dadurch in ihrem Recht auf formale Chancengleichheit (Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Verfassung) sowie in ihrem Recht auf Opposition (Art. 40 Sächsische Verfassung) verletzt. Das Organstreitverfahren richtet sich gegen das Präsidium des 5. Sächsischen Landtags sowie den Landtagspräsidenten.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 95-I-12

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