26.09.2014

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Dienstag, den 30. September 2014, 12.15 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass eine von ihm gestellte Kleine Anfrage inhaltlich nicht vollständig beantwortet wurde. Er hatte im Februar 2013 eine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung gerichtet, die im Zusammenhang mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten stand. Die Staatsregierung lehnte eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage unter Hinweis auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beteiligten Organisationen und deren Mitarbeiter ab. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 69-I-13

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