26.09.2014

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen der Erteilung eines Ordnungsrufes Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Dienstag, den 30. September 2014, 12.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Nach Auffassung des Antragstellers wurde er durch den in der 69. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 30. Januar 2013 ihm gegenüber ausgesprochenen Ordnungsruf in seinen verfas-sungsgemäßen Rechten verletzt. Der Ordnungsruf des Landtagspräsidenten erfolgte im Rahmen der Debatte zum Antrag „Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel“ (Drucksache 5/11064).

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 48-I-13

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