14.07.2014

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 17. Juli 2014, 13.30 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass eine von ihm gestellte Kleine Anfrage inhaltlich nicht vollständig beantwortet wurde. Er hatte im Februar 2013 eine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung gerichtet, die im Zusammenhang mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten stand. Die Staatsregierung lehnte eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage unter Hinweis auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 69-I-13

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