14.07.2014

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags

Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen der Erteilung eines Ordnungsrufes Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 17. Juli 2014, 13.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Nach Auffassung des Antragstellers wurde er durch den ihm gegenüber ausgesprochenen Ordnungsruf in der 69. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 30. Januar 2013 durch den Präsidenten des Sächsischen Landtages in seinen verfassungsgemäßen Rechten verletzt. Der Ordnungsruf erfolgte im Rahmen der Debatte zum Antrag „Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel“ (Drucksache 5/11064).

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 48-I-13

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