04.04.2018

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Beger gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Beger gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreit­verfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Mario Beger gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Mittwoch, den 11. April 2018, 14.00 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller rügt, dass die von ihm gestellte Kleine Anfrage vom 13. März 2017 (LT-Drs. 6/8849) durch die Antragsgegnerin nicht vollständig beantwortet worden sei. Die Kleine Anfrage hatte das Thema „Hinterziehung von Steuern im Freistaat Sachsen“ zum Gegenstand. Mit der Kleinen Anfrage bat der Antragsteller die Antragsgegnerin unter anderem um Auskunft über die Anzahl der von den Finanzämtern im Freistaat Sachsen festgestellten Fälle von Steuerhinterziehung in den Jahren 2014 bis 2016 sowie über die Höhe der in diesen Jahren hinterzogenen Steuern, aufgeschlüsselt nach Steuerarten. Die Antragsgegnerin teilte in ihrer Antwort nur die Höhe der hinterzogenen Steuern mit, welche durch rechtskräftige Urteile und Strafbefehle festgestellt wurden. Zudem wies sie darauf hin, dass die Höhe der hinterzogenen Steuern bei Verfahrenseinstellungen und die Steuerarten nicht erfasst würden. Von einer händischen Auswertung der Akten zur Ermittlung des auf die jeweilige Steuerart entfallenden Hinterziehungsbetrages habe die Antragsgegnerin Abstand genommen, weil dies ihre Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährden würde. Bei einer händischen Auswertung der Akten wäre ein Bediensteter in Vollzeit mehr als zwölf Wochen mit dieser Aufgabe beschäftigt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 82-I-17

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