18.05.2005

Terminmitteilung

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle betreffend das Sächsische Verfassungsschutzgesetz auf den 20. Mai 2005 bestimmten...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle betreffend das Sächsische Verfassungsschutzgesetz auf den 20. Mai 2005 bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Hintergrund der für den 19. Mai 2005 vorgesehenen Verfassungsrichterwahlen aufgehoben.

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