29.04.2005

Terminmitteilung

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag von neun Städten wegen der Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag von neun Städten wegen der Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch Regelungen des Gemeindewirtschaftsrecht und des kommunalen Prüfungswesens in der Sächsischen Gemeindeordnung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf:

Freitag, den 20. Mai 2005, 10.00 Uhr
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 34-VIII-04 -

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