08.04.2005

Terminmitteilung

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle auf Antrag von 30 Abgeordneten des 3. Sächsischen Landtages betreffend das Sächsische...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle auf Antrag von 30 Abgeordneten des 3. Sächsischen Landtages betreffend das Sächsische Verfassungsschutzgesetz i.d.F. vom 20. April 2004 Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:

Freitag, den 20. Mai 2005, 11.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Das Verfahren betrifft vor allem die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, welche die Beobachtung von Tätigkeiten und Bestrebungen der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz regeln. In diesem Zusammenhang wird am Maßstab der Sächsischen Verfassung u.a. zu klären sein, ob ein sog. »Großer Lauschangriff« bei der Beobachtung Organisierter Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz zulässig ist und inwieweit hierbei gewonnene Daten an Polizei- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen.

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