05.06.2025

Terminankündigung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. April 2025 (siehe Pressemitteilung vom 3. April 2025) im Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofes ...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen wird aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. April 2025 (siehe Pressemitteilung vom 3. April 2025) im Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofes in 04107 Leipzig, Harkortstraße 9, Saal 115

am Donnerstag, den 12. Juni 2025, um 10.30 Uhr 

das Urteil verkünden.


Organisatorische Hinweise an Medienvertreter:

  1. Eine Akkreditierung für Medienvertreter ist nicht erforderlich. Die für Medienvertreter reservierten Sitzplätze werden an die Personen vergeben, die sie zuerst einnehmen.
  2. Gemäß § 17a Bundesverfassungsgerichtsgesetz i.V.m. § 10 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts bei der öffentlichen Verkündung der Entscheidung zulässig. 
    Bei Fotoaufnahmen während der Urteilsverkündung sind nur geräuschlose Geräte ohne Blitzlicht erlaubt. Das freie Blickfeld des Gerichts nach allen Seiten darf nicht verstellt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. 

    Aus organisatorischen Gründen werden Medienvertreter gebeten, vorab unter Angabe ihrer Kontaktdaten per E-Mail bis zum 10. Juni 2025 unter Poststelle@verfg.justiz.sachsen.de mitzuteilen, wenn derartige Aufnahmen beabsichtigt sind. Dabei sollten ein Ansprechpartner und die voraussichtliche Anzahl der Personen benannt werden.


Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 13-II-21 (HS)
 

zurück zum Seitenanfang