19.10.2006

Neues Informationsangebot des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes

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Ab dem heutigen Tag hält der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen für rechtsuchende Bürger, Medienvertreter und sonstige Interessierte ein neues Informationsangebot bereit. Dieses...

Ab dem heutigen Tag hält der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen für rechtsuchende Bürger, Medienvertreter und sonstige Interessierte ein neues Informationsangebot bereit. Dieses beinhaltet neben einem neugestalteten Internetauftritt eine über den Verfassungsgerichtshof zu beziehende Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen zum Verfassungsbeschwerdeverfahren.

Auf der Internetseite www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de werden die allgemeinen Informationen über den Verfassungsgerichtshof nunmehr auch in sorbischer Sprache präsentiert. Der Verfassungsgerichtshof möchte so einen Beitrag dafür leisten, dass die im Land lebenden Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit gemäß Artikel 6 der Sächsischen Verfassung als gleichberechtigter Teil des Staatsvolkes wahrgenommen werden. Darüber hinaus hat sich der Verfassungsgerichtshof bei der Neugestaltung seiner Homepage an den Standards für ein sog. barrierefreies Internet orientiert. Dies bedeutet u.a., dass das Internetangebot jetzt auch Menschen mit Behinderungen (z.B. Sehschwäche) leichter zugänglich ist. Zudem werden nunmehr alle seit dem Jahr 2000 ergangenen Entscheidungen vollständig zur Verfügung gestellt; für den Zeitraum davor werden die Entscheidungen in ausgewähltem Umfang dokumentiert. Ferner wird über eine Suchfunktion eine fallorientierte Recherche anhand von Aktenzeichen, Entscheidungsdatum, Verfahrensart, Stichwort oder Norm in den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes eröffnet.

Erstmals ist beim Verfassungsgerichtshof auch eine Broschüre erhältlich, die über Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben des höchsten Gerichtes des Freistaates Sachsen informiert. Außerdem enthält sie nützliche Hinweise zum Verfassungsbeschwerdeverfahren, die interessierten Personen eine erste Hilfestellung bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde geben sollen. Die Informationsbroschüre kann kostenlos bestellt werden beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Harkortstr. 9, 04107 Leipzig, Tel. 0341/2141-236 oder über die e-mail-Adresse geschaeftsstelle@verfg.justiz.sachsen.de.

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