28.09.2006

Organstreitverfahren des verstorbenen NPD-Abgeordneten beendet

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Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in den auf Antrag des kürzlich tödlich verunglückten Mitglieds des Sächsischen Landtages Uwe Leichsenring...

Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in den auf Antrag des kürzlich tödlich verunglückten Mitglieds des Sächsischen Landtages Uwe Leichsenring eingeleiteten Organstreitverfahren festgestellt, dass diese durch den Tod des Antragstellers beendet sind.

Der Antragsteller, Mitglied der NPD-Fraktion, hatte sich zum einen dagegen gewandt, dass er vom Präsidenten des Sächsischen Landtages aufgrund einer Äußerung während einer Plenardebatte für drei Sitzungstage ausgeschlossen worden war (Vf. 49-I-06). Gegenstand des weiteren, auf seinen Antrag hin eingeleiteten Organstreitverfahrens war die Besetzung des SachsenLB-Untersuchungsausschusses. Nachdem sich die Zahl der Mitglieder der NPD-Fraktion von zwölf auf neun verringert hatte, war vom Sächsischen Landtag in seiner Sitzung vom 19. Juli 2006 beschlossen worden, dass der Antragsteller und das weitere auf Vorschlag der NPD-Fraktion gewählte Mitglied Dr. Johannes Müller aus dem Untersuchungsausschuss ausscheiden. Hiergegen hatte er – wie der am nächsten Tag wiedergewählte Dr. Johannes Müller – am 2. August 2006 die Einleitung eines Organstreitverfahrens beantragt (Vf. 73-I-06 [eA] und Vf. 82-I-06).
 
Der Verfassungsgerichtshof erachtete die Verfahren infolge des Todes des Antragstellers als beendet und stellte dies – ohne weitere Begründung – durch entsprechende Beschlüsse fest. Eine Entscheidung in dem auf Antrag des Mitglieds des Landtages Dr. Johannes Müller eingeleiteten Verfahren steht noch aus (Vf. 72-I-06).
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschlüsse vom 28. September 2006 – Vf. 49-I-06; Vf. 73-I-06 und Vf. 82-I-06

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