02.11.2010

Mündliche Verhandlung in den Organstreitverfahren wegen Ordnungsrufen

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in drei Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Petzold, Apfel und Storr jeweils gegen den Präsidenten des Sächsischen...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in drei Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Petzold, Apfel und Storr jeweils gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen der Erteilung von Ordnungsrufen Termin zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung bestimmt auf Freitag, den 5. November 2010, 12.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig. Nach Auffassung der Antragsteller wurden sie durch die ihnen gegenüber ausgesprochenen Ordnungsrufe in den Landtagssitzungen am 12. November 2009 bzw. 20. Januar 2010 durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Die Ordnungsrufe erfolgten anlässlich von Redebeiträgen der Antragsteller im Rahmen der ersten bzw. zweiten Lesung des Entwurfs zum Sächsischen Versammlungsgesetz.
 
SächsVerfGH – Vf. 12-I-10 / Vf. 16-I-10 / Vf. 17-I-10

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