Kurzfristige Abschaltung der Telekommunikationsanlage des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes
Wegen Installationsarbeiten muss die Telekommunikationsanlage des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen...
Wegen Installationsarbeiten muss die Telekommunikationsanlage des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
am Mittwoch, dem 27. Juni 2007
in der Zeit von 13:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
abgeschaltet werden. Das Gericht ist in dieser Zeit weder telefonisch noch per Fax erreichbar.
In Notfällen ist der Verfassungsgerichtshof über die Funkrufnummer 0152-4933717 (Vorzimmer des Präsidenten des Landgerichts) zu erreichen.