29.06.2007

Sitzung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in der Stadt Chemnitz

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat am 28. Juni 2007 eine seiner regelmäßigen Beratungen im Rathaus der Stadt Chemnitz durchgeführt. Im Anschluss hieran lud die Präsidentin...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat am 28. Juni 2007 eine seiner regelmäßigen Beratungen im Rathaus der Stadt Chemnitz durchgeführt. Im Anschluss hieran lud die Präsidentin der Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz zu einem Pressegespräch ein.

Dieses eröffnete sie mit einer Vorstellung des höchsten sächsischen Gerichts. Sie verwies darauf, dass der Verfassungsgerichtshof nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern vor allem auch oberstes Staatsorgan ist. Als solches steht er gleichberechtigt neben dem Landtag und der Staatsregierung. Diese besondere Bedeutung zeigt sich u.a. darin, dass seine Entscheidungen nicht nur alle Gerichte und Behörden, sondern auch die anderen Verfassungsorgane binden. Aufgaben und Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes sind äußerst vielgestaltig. So entscheidet er über Organstreitverfahren, Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden.
 
Zudem berichtete Frau Munz über die Geschäftsentwicklung des Verfassungsgerichtshofes. Seit seiner Errichtung sind die Eingangszahlen stetig gestiegen. Dieser Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort: die Verfahrenseingänge haben bereits jetzt einen Stand erreicht, der im vergangenen Jahr erst zu Beginn des 4. Quartals zu verzeichnen war. Mit einem Anteil von ca. 93 % haben Verfassungsbeschwerden zahlenmäßig die größte Bedeutung; mehr als 1000 Verfassungsbeschwerden sind seit Errichtung des Verfassungsgerichtshofes erhoben worden. Diese hohe Zahl, aber auch das breite Spektrum der Verfassungsbeschwerden, die sich auf nahezu alle Bereiche staatlichen Handelns beziehen, verdeutlichen, dass die Bürger ihre durch die Sächsische Verfassung gewährten Rechte gebührend wahrnehmen. An dieser Einschätzung ändert auch nichts, dass nur etwa 8 % aller Anträge jedenfalls ein Teilerfolg beschieden ist. Bei den Verfassungsbeschwerden ist die Erfolgsquote mit 6,4 % sogar noch etwas geringer, liegt allerdings höher als beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das wenig mehr als 2 % der dort erhobenen Verfassungsbeschwerden stattgibt.

Mehr als 80 % der Verfassungsbeschwerden bleibt der Erfolg bereits aus formellen Gründen versagt. Dies nahm Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes Alfred Graf von Keyserlingk anschließend zum Anlass, auf die häufigsten Fehler bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde hinzuweisen. So scheitert ein nicht unerheblicher Teil der Verfassungsbeschwerden, weil die beanstandete Gerichtsentscheidung nicht vorgelegt oder der behauptete Verstoß gegen Sächsische Grundrechte nicht hinreichend begründet wird. Vor diesem Hintergrund bemüht sich der Verfassungsgerichtshof seit dem vergangenem Jahr, vor allem den nicht anwaltlich vertretenen Beschwerdeführern Hilfestellung zu geben, indem er Hinweise zum Verfassungsbeschwerdeverfahren in einer vom ihm herausgegebenen Informationsbroschüre und auf der Internetseite www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de veröffentlicht, die zudem eine umfangreiche Entscheidungssammlung mit Suchfunktion bietet.

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