18.06.2007

Einladung zur Pressekonferenz in Chemnitz

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Um seine besondere Rolle für das Staatswesen des gesamten Freistaates Sachsen stärker zu verdeutlichen, führt der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen einzelne seiner Beratungen...

Um seine besondere Rolle für das Staatswesen des gesamten Freistaates Sachsen stärker zu verdeutlichen, führt der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen einzelne seiner Beratungen außerhalb seines Sitzes Leipzig durch. Nachdem in der Vergangenheit bereits Bautzen und Dresden Tagungsort waren, werden die Verfassungsrichter in diesem Monat in Chemnitz beraten.

Aus diesem Anlass lädt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Birgit Munz die Vertreter der Presse und der sonstigen Medien ein zu einer
 
Pressekonferenz des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
 
am Donnerstag, den 28. Juni 2007, 16.00 Uhr
in das Rathaus Chemnitz, Markt 1, Ratssaal.
 
Vorgesehener Ablauf und Themenschwerpunkte:
 
1. Begrüßung durch die Präsidentin Birgit Munz
2. Vorstellung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
3. Geschäftsentwicklung beim Verfassungsgerichtshof
4. Die Verfassungsbeschwerde – ein Rechtsbehelf für „Jedermann“?
Mehr als 80 % aller zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhobenen Verfassungsbeschwerden werden als unzulässig verworfen. Ein Erfolg bleibt ihnen nicht selten versagt, weil die oftmals anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer die Einlegungsfrist versäumen oder die behauptete Grundrechtsverletzung nicht hinreichend begründen. Vizepräsident Alfred Graf von Keyserlingk wird aufzeigen, was bei der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zu beachten ist.
5. Ausblick auf wichtige Verfahren
 
Das Ende der Veranstaltung ist gegen 17.00 Uhr vorgesehen.
 
Es besteht die Gelegenheit zu Foto- und Filmaufnahmen.

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