03.08.2012

Klage des Sächsischen Rechnungshofs gegen Sitzverlegung nach Döbeln

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Der Sächsische Rechnungshof hat im Wege des Organstreitverfahrens Klage gegen den Sächsischen Landtag wegen der im Sächsischen Standortegesetz beschlossenen Sitzverlegung des Rechnungshofs...

Der Sächsische Rechnungshof hat im Wege des Organstreitverfahrens Klage gegen den Sächsischen Landtag wegen der im Sächsischen Standortegesetz beschlossenen Sitzverlegung des Rechnungshofs nach Döbeln eingereicht. Er sieht durch den Gesetzesbeschluss die in Art. 100 SächsVerf festgelegte institutionelle Garantie der unabhängigen Finanzkontrolle verletzt und rügt ferner einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verfassungsorgantreue.
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 71-I-12

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