23.04.2008

Verfassungsgerichtshof sieht Sächsischen Landtag in Informationsrechten verletzt

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Das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Sächsische Staatsregierung eingeleitete Organstreitverfahren endete für die Antragstellerin mit einem Teilerfolg. Mit Urteil vom heutigen...

Das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Sächsische Staatsregierung eingeleitete Organstreitverfahren endete für die Antragstellerin mit einem Teilerfolg. Mit Urteil vom heutigen Tage erkannte der Verfassungsgerichtshof für Recht, dass die Antragsgegnerin das Informationsrecht des Landtages verletzt habe, indem sie ihn nicht vollständig und rechtzeitig über die Vorschläge zu den Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds sowie für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum unterrichtet habe, bevor sie die erarbeiteten Programmvorschläge bei der Europäischen Kommission eingereicht habe.

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