24.10.2016

Terminsmitteilung

© 

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Donnerstag, den 27. Oktober 2016, 15.00 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass die von ihr gestellte Kleine Anfrage vom 10. Dezember 2015 (LT-Drs. 6/3547) durch die Antragsgegnerin inhaltlich nicht vollständig beantwortet wurde. Die Kleine Anfrage hatte das Thema „Versammlung von ‚PEGIDA‛ am 13. April 2015 in Dresden“ zum Gegenstand. Die Antragstellerin begehrte Auskunft über die Anzahl der eingesetzten Polizeibediensteten sowie der eingesetzten Polizeifahrzeuge auf Grund der Eskortierung des niederländischen Politikers Geert Wilders anlässlich seines Auftritts auf der am 13. April 2015 in Dresden durchgeführten Versammlung von „PEGIDA“. Die Antragsgegnerin lehnte eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage unter Verweis auf die Beantwortung anderer Kleiner Anfragen ab, in welchen sie ausgeführt hatte, es könne aus Sicherheitsgründen keine Auskünfte zu den eingesetzten Fahrzeugen und Polizeibediensteten geben. Die Antragstellerin sieht sich dadurch in ihrem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 23-I-16

zurück zum Seitenanfang