25.01.2016

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Schollbach, Köditz und Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Schollbach, Köditz und Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in insgesamt vier Organstreit­verfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten André Schollbach, Kerstin Köditz und Juliane Nagel gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Donnerstag, den 28. Januar 2016, 12.00 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass die Sächsische Staatsregierung vier von ihnen im ersten Vierteljahr 2015 gestellte Kleine Anfragen nicht vollständig beantwortet hat. Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Schollbach betraf das „Treffen des Staatsministers des Innern mit Vertretern von ,Pegida‘ am 26. Januar 2015“ (LT-Drs. 6/857), bei den beiden Kleinen Anfragen der Landtagsabgeordneten Köditz ging es um die Themen „Strukturen der extremen Rechten in Sachsen 2014“ (LT-Drs. 6/611) sowie „Rechte Konzerte in Sachsen im Jahr 2014“ (LT-Drs. 6/605), und die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Nagel hatte die „Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen“ für Flüchtlinge in Sachsen (LT-Drs. 6/1077) zum Gegenstand. Die Staatsregierung lehnte eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfragen u.a. unter Hinweis auf entgegenstehende Rechte Dritter ab, da es sich bei den begehrten Auskünften um vertrauliche Angaben handele. In Bezug auf die Anfragen zu rechten Strukturen und Konzerten verwies die Staatsregierung auf den – aus damaliger Sicht – später erscheinenden Verfassungsschutzbericht. Die Antragsteller sehen sich dadurch in ihrem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 63-I-15, Vf. 67-I-15, Vf. 68-I-15, Vf. 81-I-15

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