25.07.2017

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten André Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Freitag, den 28. Juli 2017, 11.45 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller rügt, dass die von ihm gestellte Kleine Anfrage vom 22. Juni 2016 (LT-Drs. 6/5516) durch die Antragsgegnerin nicht unverzüglich vollständig beantwortet worden sei. Die Kleine Anfrage hatte das Thema „Deutscher Katholikentag in Leipzig – Ersatz des regulären Unterrichts an Schulen“ zum Gegenstand. Der Antragsteller begehrte Auskunft über die Gründe, die zur Ersetzung des regulären Schulunterrichts in Leipzig im Zusammenhang mit dem im Mai 2016 durchgeführten „Deutschen Katholikentag“ durch andere schulische Veranstaltungen führten. Zudem sollte die Antragsgegnerin die Anzahl der ausgefallenen Stunden regulären Schulunterrichts und die Art des Unterrichtsersatzes benennen. Mit Schreiben vom 13. Juli 2016 beantwortete die Antragsgegnerin die Kleine Anfrage nur teilweise. Eine umfassendere Beantwortung sei momentan aufgrund der Schulferien nicht möglich. Die noch fehlenden Angaben werde sie unaufgefordert nachreichen. Dies erfolgte mit weiterem Schreiben vom 3. November 2016.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 1-I-17

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