12.06.2017

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in insgesamt drei Organstreit­verfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten André Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung gemeinsamen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 15. Juni 2017, 13.30 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass die Sächsische Staatsregierung drei von ihm im Jahr 2016 gestellte Kleine Anfragen nicht vollständig sowie teilweise nicht unverzüglich beantwortet habe. Die Kleinen Anfragen hatten die Verleihung der sogenannten „Fluthelfer-Orden 2013“ in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zum Gegenstand. Der Antragsteller wollte hierzu wissen, an welche Personen die Orden durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen jeweils verliehen wurden. Dabei fragte er explizit nach den Namen der Geehrten. In ihren Antwortschreiben teilte die Staatsregierung jeweils die Gesamtzahl der Geehrten mit, nicht jedoch die entsprechenden Namen. Hierzu fertigte sie gesonderte Listen an, die sie dem Antragsteller teilweise übersandte und teilweise zur Einsichtnahme in der Staatskanzlei anbot. Diese Listen dürften nicht veröffentlicht werden, weil es sich bei den Namen um schützenswerte personenbezogene Daten handele. Es sei nicht möglich gewesen, innerhalb der Antwortfrist die Einwilligung aller Betroffenen zur Datenweitergabe einzuholen. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt. Darüber hinaus seien die Antworten in zwei Verfahren nicht innerhalb der in § 56 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages genannten Frist und damit nicht „unverzüglich“ im Sinne des Art. 51 Abs. 1 SächsVerf erfolgt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 105-I-16, Vf. 115-I-16, Vf. 126-I-16

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