21.04.2017

Pressemitteilung

© 

Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Arvid Immo Samtleben

Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn Arvid Immo Samtleben

Im Zusammenhang mit dem Wahleinspruch des Herrn Arvid Immo Samtleben gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 31. August 2014 hat dieser am 20. April 2017 eine Wahlprüfungsbeschwerde bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingelegt. Darin wird beantragt, dass das Mitglied des Sächsischen Landtags Karin Wilke ihr Mandat verliert und der Beschwerdeführer Mitglied des Landtags wird. Weiterhin beantragt der Beschwerdeführer die Feststellung, dass er dadurch, dass der Sächsische Landtag über den Wahleinspruch vom 19. September 2014 nicht in angemessener Zeit entschieden hat, in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt wird.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 68-V-17

zurück zum Seitenanfang