17.03.2017

Terminsmitteilung

© 

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten André Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Dienstag, den 28. März 2017, 14.00 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller rügt, dass die von ihm gestellte Kleine Anfrage vom 11. November 2015 (LT-Drs. 6/3282) durch die Antragsgegnerin trotz nachträglicher Berichtigung inhaltlich zum Teil unzutreffend und zum Teil nur ausweichend und daher nicht vollständig beantwortet worden sei. Die Kleine Anfrage hatte das Thema „Befassung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich mit der Finanzierung der Biedenkopf-Tagebücher mit Staatsgeldern“ zum Gegenstand. Der Antragsteller begehrte Auskunft, ob und inwieweit der Ministerpräsident das Erscheinen der Tagebücher "zu seiner Sache gemacht" habe, durch welche konkreten Handlungen er das Erscheinen der Tagebuchreihe befördert oder sonst beeinflusst habe und inwieweit der Ministerpräsident mit der Entscheidung befasst war, Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Veröffentlichung der Tagebücher aufzuwenden. Der Antragsteller sieht sich in seinem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 15-I-16

zurück zum Seitenanfang