17.03.2017

Terminsmitteilung

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Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Urteilsverkündung in dem Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten André Schollbach gegen die Sächsische Staatsregierung Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf

Dienstag, den 28. März 2017, 14.30 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Antragsteller rügt, dass die von ihm gestellte Kleine Anfrage vom 29. Januar 2016 (LT-Drs. 6/4092) durch die Antragsgegnerin inhaltlich nicht vollständig beantwortet worden sei. Die Kleine Anfrage hatte das Thema „Treffen des Staatsministers des Innern mit Vertretern von ‚PEGIDA‛“ zum Gegenstand. Der Antragsteller begehrte Auskunft über den Ort und Zeitraum dieses am 26. Januar 2015 durchgeführten Treffens. Zudem erfragte er, welche Personen an dem Treffen teilnahmen und wer die Räumlichkeiten für die Durchführung des Treffens unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellte. Die Antragsgegnerin teilte zur Örtlichkeit mit, diese sei durch eine juristische Person privaten Rechts außerhalb Dresdens zur Verfügung gestellt worden. Von einer weitergehenden Beantwortung wurde unter Hinweis auf entgegenstehende Rechte Dritter abgesehen. Die notwendige Abwägung der Interessen habe ergeben, dass dem Recht des Dritten auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang gegenüber dem Informationsrecht des Abgeordneten einzuräumen sei. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Fragerecht verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 42-I-16

(vorangehend SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 – Vf. 63-I-15)

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