01.04.2005

Terminmitteilung

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag von neun Städten wegen der Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Verfahren der Normenkontrolle auf kommunalen Antrag von neun Städten wegen der Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch - am 1. April 2003 in Kraft getretene - Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:

Donnerstag, den 28. April 2005, 11.00 Uhr
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Das Verfahren betrifft die Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts und des kommunalen Prüfungswesens. Die Antragstellerinnen wenden sich u.a. dagegen, dass in die Gesellschaftsverträge von kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform Klauseln aufgenommen werden sollen, die insbesondere den überörtlichen Prüfungsbehörden weitergehende Rechte bei der Prüfung des Verhaltens der Gemeinde als Gesellschafter einräumen. Darüber hinaus wenden sich einige Antragstellerinnen gegen die Verpflichtung zur Errichtung eines örtlichen Rechnungsprüfungsamtes sowie den in § 95 Abs. 2 SächsGemO bestimmten Nachrang der Aktiengesellschaft bei der Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen.

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