28.03.2017

Pressemitteilung

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Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema »Biedenkopf-Tagebücher« ist verfassungsgemäß

Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema »Biedenkopf-Tagebücher« ist verfassungsgemäß

Die Staatsregierung hat die Kleine Anfrage des Abgeordneten des Sächsischen Landtages André Schollbach zum Thema „Befassung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich mit der Finanzierung der Biedenkopf-Tagebücher mit Staatsgeldern“ nach bestem Wissen vollständig beantwortet. Der Abgeordnete ist damit nicht in seinem verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt worden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Urteil vom 28. März 2017 entschieden.

Die Kleine Anfrage vom 11. November 2015 (LT-Drs. 6/3282) hatte die sogenannten „Biedenkopf-Tagbücher“ zum Gegenstand, die im Jahr 2015 mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Sachsen publiziert wurden. Anknüpfend an öffentliche Äußerungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf wollte der Antragsteller wissen, ob und inwieweit der Ministerpräsident das Erscheinen der sogenannten Biedenkopf-Tagebücher „zu seiner Sache gemacht“ habe, durch welche konkreten Handlungen er das Erscheinen der Tagebuchreihe befördert oder sonst beeinflusst habe und inwieweit der Ministerpräsident mit der Entscheidung befasst war, Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Veröffentlichung der Tagebücher aufzuwenden.

Der Verfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass die Antwort der Staatsregierung nach bestem Wissen vollständig erfolgte und damit den Anforderungen des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf entsprach. Das in der Antwort aufgeführte „Einvernehmen“ zwischen Ministerpräsident Tillich und Ministerpräsident a. D. Biedenkopf über die Bedeutung des Tagebuchprojekts beschreibt eine grundsätzlich positive, auf Unterstützung oder Förderung des Vorhabens gerichtete Tendenz des amtierenden Ministerpräsidenten. Bei verständiger Würdigung lässt sich dem Antwortschreiben entnehmen, dass die dort genannte anschließende Überantwortung der Umsetzung des Projektes auf die Verwaltungsebene der Staatskanzlei auf Ministerpräsident Tillich zurückzuführen ist. Der entsprechende Entscheidungsfindungsprozess ist dabei hinreichend konkret beschrieben. Dass darüber hinaus keine Unterstützung durch Ministerpräsident Tillich erfolgte, wird in der Antwort ausdrücklich mitgeteilt. Damit ist die Antwort vollständig. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beantwortung nicht nach bestem Wissen erfolgt ist. Insbesondere besteht kein Widerspruch zu den öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten a. D. Biedenkopf. Diese beziehen sich nur auf Gespräche zwischen ihm und Ministerpräsident Tillich. Gegenstand der Kleinen Anfrage war aber allein der interne Entscheidungsfindungsprozess innerhalb der Staatsregierung.

SächsVerfGH, Urteil vom 28. März 2017 – Vf. 15-I-16

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