11.03.2011

Mündliche Verhandlung zum Sächsischen Versammlungsgesetz

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem abstrakten Normenkontrollverfahren auf Antrag der Mitglieder des Sächsischen Landtags Dr. André Hahn, Martin Dulig und...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem abstrakten Normenkontrollverfahren auf Antrag der Mitglieder des Sächsischen Landtags Dr. André Hahn, Martin Dulig und Antje Hermenau sowie 49 weiterer Landtagsabgeordneten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Freitag, den 25. März 2011, 10.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller machen geltend, das Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge vom 20. Januar 2010 sei wegen einer fehlerhaften Gesetzesvorlage formell verfassungswidrig und wegen Verstoßes gegen die in der Sächsischen Verfassung garantierten Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch materiell verfassungswidrig.
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 74-II-10

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