23.04.2012

Mündliche Verhandlung zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen Gesetz über Sonn- und Feiertage

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem abstrakten Normenkontrollverfahren auf Antrag von 43 Mitgliedern des Sächsischen Landtags (Abgeordnete der SPD-Fraktion sowie der...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem abstrakten Normenkontrollverfahren auf Antrag von 43 Mitgliedern des Sächsischen Landtags (Abgeordnete der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 26. April 2012, 14.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller wenden sich gegen Vorschriften des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen vom 1. Dezember 2010 und des Sächsischen Gesetzes über Sonn- und Feiertage, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 2010. Sie halten die Regelungen über verkaufsoffene Sonntage sowie die Sonntagsöffnung von Videotheken und Autowaschanlagen insbesondere wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutz für verfassungswidrig.
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 77-II-11

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