18.06.2012

Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Bonk und Lichdi gegen die Sächsische Staatsregierung

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Julia Bonk und Johannes Lichdi gegen die Sächsische Staatsregierung...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Julia Bonk und Johannes Lichdi gegen die Sächsische Staatsregierung wegen der Verletzung des Fragerechts der Antragsteller Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Donnerstag, den 21. Juni 2012, 12.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragsteller sehen sich in ihrem in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung garantierten Recht, wonach Fragen einzelner Abgeordneter von der Staatsregierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten sind, verletzt. Die von den Antragstellern am 11. Februar 2011 an die Staatsregierung gerichtete Kleine Anfrage „Wie lautet die Errichtungsanordnung für die integrierte Vorgangsbearbeitung der Polizei (bitte anfügen)?“ (Drs. 5/4973) wurde von der Staatsregierung im Ergebnis dahingehend beantwortet, dass eine Veröffentlichung der genannten Errichtungsanordnung unterbleibt, um Einblick in die Arbeitsweise der Polizei zu verhindern.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 102-I-11

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