30.11.2010

Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren wegen des Ausschlusses eines Landtagsabgeordneten von protokollarischen Veranstaltungen des Landtags

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem Organstreitverfahren auf Antrag des Landtagsabgeordneten Andreas Storr gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen des Ausschlusses von drei protokollarischen Veranstaltungen des Sächsischen Landtags anlässlich des Verhaltens von Mitgliedern der NPD-Fraktion beim Antrittsbesuch des Bundespräsidenten im Freistaat Sachsen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Freitag, den 3. Dezember 2010, 11.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Nach Auffassung des Antragstellers wurde er durch die den Ausschluss anordnende, auf das Hausrecht gestützte Verfügung des Präsidenten des Sächsischen Landtags vom 27. September 2010, die dem Antragsteller u.a. eine Teilnahme an dem Festakt „20 Jahre Deutsche Einheit“ am 3. Oktober 2010 untersagte, in seinen verfassungsmäßigen Rechten  als Abgeordneter verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 87-I-10

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