23.09.2010

Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE gegen den Sächsischen Landtag

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion DIE LINKE gegen den 5. Sächsischen Landtag eingeleiteten Organstreitverfahren wegen der Wahl der Vizepräsidenten des...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion DIE LINKE gegen den 5. Sächsischen Landtag eingeleiteten Organstreitverfahren wegen der Wahl der Vizepräsidenten des 5. Sächsischen Landtags Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, 28. September 2010, 10.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig. Die Antragstellerin rügt, dass ihr als zweitstärkster Fraktion – entgegen der Übung in früheren Landtagen – nicht das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ersten Vizepräsidenten zugebilligt worden sei und dass die CDU-Fraktion für die Wahl des Dritten Vizepräsidenten einen Abgeordneten der Fraktion der FDP vorgeschlagen habe, die nach der Geschäftsordnung des 5. Sächsischen Landtags selbst kein Vorschlagsrecht gehabt habe. 

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