28.09.2010

MdL Apfel bleibt vorerst von der Teilnahme an Sitzungen des Landtages ausgeschlossen

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Der Verfassungsgerichtshof hat heute den Eilantrag des Vorsitzenden der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Holger Apfel auf Zulassung zu den Landtagssitzungen am 29. und 30. September 2010...

Der Verfassungsgerichtshof hat heute den Eilantrag des Vorsitzenden der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Holger Apfel auf Zulassung zu den Landtagssitzungen am 29. und 30. September 2010 abgelehnt. Der Landtagspräsident hatte Herrn Apfel im Laufe der Plenarsitzung am 17. Juni 2010 im Einvernehmen mit dem Präsidium für insgesamt 10 Sitzungstage ausgeschlossen. Hintergrund waren Vorgänge im Rahmen einer aktuellen Debatte der NPD-Fraktion zum Verhältnis zwischen Sachsen und Israel.
 
Angesichts des Vorwurfs massiver Ordnungsverstöße gegen den Antragsteller, der letztlich von Ordnungskräften aus dem Plenarsaal entfernt werden musste, wiege die sofortige Wirksamkeit des daraufhin ergangenen verlängerten Sitzungsausschlusses schwerer als dessen Folgen für den Antragsteller und die Auswirkungen auf das Stimmenverhältnis im Landtagsplenum.

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