02.08.2019

Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der FREIE WÄHLER Sachsen gegen die Nichtzulassung ihrer Direktkandidaten

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Am 2. August 2019 gingen beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtzulassung der Direktkandidaten der FREIE WÄHLER..

Am 2. August 2019 gingen beim Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtzulassung der Direktkandidaten der FREIE WÄHLER Sachsen in den Dresdner Wahlkreisen 41 bis 47 zur Wahl des 7. Sächsischen Landtages ein. Mit der Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung wird die Zulassung dieser Direktkandidaten begehrt.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Vf. 93-IV-19 (HS) und Vf. 94-IV-19 (e.A.)

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