08.08.2019

Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen Normen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019

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Am 1. August 2019 ging beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle von 35 Mitgliedern des Sächsischen Landtages, die den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90...

Am 1. August 2019 ging beim Verfassungsgerichtshof ein Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle von 35 Mitgliedern des Sächsischen Landtages, die den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehören, gegen Normen des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) ein.

Mit dem Antrag wird begehrt, u.a. Normen für nichtig zu erklären, welche Ermächtigungen zu Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, zur Bevorratung und Nutzung von personenbezogenen Daten und zum polizeilichen Einsatz besonderer Waffen beinhalten.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 91-II-19

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