Untersuchungsausschuss ruft Verfassungsgerichtshof an
Am 27. Dezember 2007 ist beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode des Sächsischen Landtags auf Einleitung eines...
Am 27. Dezember 2007 ist beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ein Antrag des 2. Untersuchungsausschusses der 4. Wahlperiode des Sächsischen Landtags auf Einleitung eines Organstreitverfahrens eingegangen.
Der Ausschuss, der sich seit Juli 2007 mit der Untersuchung krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen beschäftigt, beantragt festzustellen, dass er durch die Weigerung der Staatsregierung, angeforderte Akten herauszugeben, in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt werde.
Vor einer Entscheidung wird der Verfassungsgerichtshof der Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 154-I-07