11.01.2008

Mündliche Verhandlung im Verfahren über die Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Sächsischen Landtages

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Sächsische Staatsregierung eingeleiteten Organstreitverfahren Termin zur mündlichen...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Sächsische Staatsregierung eingeleiteten Organstreitverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 29. Februar 2008, 10.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig, bestimmt.

Der Freistaat Sachsen erhält – bezogen auf die Europäische Förderperiode vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 – über verschiedene Struktur- und Landwirtschaftsfonds Finanzzuweisungen aus dem Europäischen Gemeinschaftshaushalt. Grundlage hierfür bilden die von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zu erarbeitenden Operationellen Programme und Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum. Mit der Vorbereitung dieser Programme begannen die fachlich zuständigen Staatsministerien der Antragsgegnerin im Jahr 2005; Ende des Jahres 2006 und Anfang des Jahres 2007 veranlasste die Antragsgegnerin die Übersendung der Programmvorschläge an die Europäische Kommission.
 
Die Antragstellerin begehrt unter anderem die Feststellung, dass die Antragsgegnerin den Landtag im Zuge der Formulierung dieser Vorschläge in seinen parlamentarischen Mitwirkungsrechten verletzt habe. Aus der in Art. 93 Abs. 2 Satz 1 Sächsische Verfassung verankerten Budgethoheit des Landtages folge dessen Recht, über die der Europäischen Kommission zu unterbreitenden Vorschläge Beschluss zu fassen. Insbesondere wegen der Begründung von Kofinanzierungspflichten, die im Ergebnis die Verplanung nahezu sämtlicher frei verfügbarer Haushaltsmittel zur Folge hätten, sei dem Landtag ein Mitentscheidungsrecht einzuräumen. Jedenfalls habe die Antragsgegnerin den Landtag in seinen Informationsrechten dadurch verletzt, dass sie ihn nicht fortlaufend – insbesondere nicht mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren zum Doppelhaushalt 2007/2008 – über den Stand der Planung für die Unterbreitung der Vorschläge unterrichtet habe.
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 87-I-06

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