23.08.2016

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE gegen den Haushalts- und Finanzausschuss

Mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE gegen den Haushalts- und Finanzausschuss

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Organstreitverfahren auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im 6. Sächsischen Landtag gegen den Haushalts- und Finanzausschuss des 6. Sächsischen Landtages Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Freitag, den 26. August 2016, 10.30 Uhr,

Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Durchführung einer erneuten Sachverständigenanhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 durch den Antragsgegner. Sie sieht sich durch die Ablehnung ihres Antrages in ihren Minderheitsrechten sowie in dem Recht der Fraktionen auf Chancengleichheit und auf Teilhabe bei der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Gegenstand des Änderungsantrages, zu dem die Anhörung erfolgen sollte, war u.a. die Erweiterung des Gesetzentwurfes um Regelungen zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 134-I-15

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