19.12.2017

Terminsmitteilung

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Mündliche Verhandlung in dem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Herrn Arvid Immo Samtleben

Mündliche Verhandlung in dem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren des Herrn Arvid Immo Samtleben

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren auf Antrag des Herrn Arvid Immo Samtleben Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Mittwoch, den 28. Februar 2018, 10.00 Uhr,

Saal 115 in Leipzig, Harkortstraße 9.

Mit seiner am 19. Juli 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof eingegangenen Wahlprüfungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seines Wahleinspruchs durch den Sächsischen Landtag (Beschluss des 6. Sächsischen Landtages vom 21. Juni 2017 über die Gültigkeit der Wahlen zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014, Drucksache 6/9775, PlPr 6/56, S. 5099). Mit der Wahlprüfungsbeschwerde wird beantragt, dass das Mitglied des Sächsischen Landtages Karin Wilke ihr Mandat verliert und der Beschwerdeführer Mitglied des Landtages wird. Hilfsweise wird beantragt, Neuwahlen anzuordnen.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 108-V-17

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