07.11.2005

Terminmitteilung: Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Aufstellung der PDS-Landesliste für Landtagswahl wird am 24. November verhandelt

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Verfahren, in dem die Beschwerdeführerin Rechtsverstöße bei der Aufstellung der Landesliste der PDS (nunmehr: Die Linkspartei.PDS)...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in einem Verfahren, in dem die Beschwerdeführerin Rechtsverstöße bei der Aufstellung der Landesliste der PDS (nunmehr: Die Linkspartei.PDS) rügt und hieraus die Ungültigkeit der gesamten Wahlen zum 4. Sächsischen Landtag ableitet, Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf:

Donnerstag, den 24. November 2005, 15.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Die Bewerber der Landesliste wurden auf der Landesvertreterversammlung der PDS am 8. und 9. Mai 2004 gewählt. Nach der dort angewandten Wahlordnung war den Vertretern ein »Gemeinsamer Listenvorschlag« von Landesvorstand und Landesrat der PDS vorgelegt worden, der Namen und Reihenfolge der für die ersten 40 Plätze der Landesliste vorgesehenen Bewerber enthielt. Gegenkandidaten - wie die Beschwerdeführerin - benötigten 15 Unterstützungsunterschriften und konnten sich erst vorstellen, nachdem der »Gemeinsame Listenvorschlag« im Grundsatz gebilligt worden war. Bei den späteren sog. Änderungsabstimmungen, die teilweise erst gegen Mitternacht stattfanden, erhielt keiner der Gegenkandidaten die für eine Aufnahme in den »Gemeinsamen Listenvorschlag« notwendige Mehrheit. Der Beschwerdeführerin wurde nach einer sog. Ergänzungsabstimmung der Listenplatz 41 zugewiesen, sodass sie bei der Landtagswahl - die PDS errang über ihre Landesliste ohne weitere Direktmandate 31 Sitze im Sächsischen Landtag - erfolglos blieb. Hierauf legte sie erfolglos Einspruch beim Sächsischen Landtag ein und wandte sich anschließend mit der Rüge der Verletzung allgemeiner Wahlrechtsgrundsätze an den Verfassungsgerichtshof.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 67-V-05

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