23.08.2011

Mündliche Verhandlung in den Organstreitverfahren der Landtagsabgeordneten Apfel und Gansel gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in drei Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Holger Apfel und Jürgen Gansel gegen den Präsidenten des Sächsischen...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in drei Organstreitverfahren auf Antrag der Landtagsabgeordneten Holger Apfel und Jürgen Gansel gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtags wegen der Erteilung von Ordnungsrufen Termin zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Freitag, den 26. August 2011, 10.00 Uhr,
Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Nach Auffassung der Antragsteller wurden sie durch die ihnen gegenüber ausgesprochenen Ordnungsrufe in der 27. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags am 17. Dezember 2010 durch den Präsidenten des Sächsischen Landtags in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Die Ordnungsrufe erfolgten anlässlich von Redebeiträgen bzw. Zwischenrufen der Antragsteller im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum Antrag der Fraktion der NPD „Für eine wahre Demokratie nach Schweizer Vorbild – Volksentscheid jetzt auf allen Ebenen einführen“.
 
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 30-I-11 / Vf. 31-I-11 / Vf. 35-I-11

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