05.03.2000

Mündliche Verhandlung im Verfahren über Beweiserhebung im Sachsen LB-Untersuchungsausschuss

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Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von fünf Mitgliedern des Sachsen LB-Untersuchungsausschusses eingeleiteten Organstreitverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung...

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat in dem von fünf Mitgliedern des Sachsen LB-Untersuchungsausschusses eingeleiteten Organstreitverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf: Freitag, den 20. April 2007, 11.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig.

Der Untersuchungsausschuss wurde auf Antrag der Linksfraktion.PDS, der die Antragsteller angehören, am 21. April 2005 durch den Landtag eingesetzt. Auf Antrag der Antragsteller beschloss der Untersuchungsausschuss, über Umstände der Abberufung von ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Sachsen LB Beweis zu erheben und hierfür Akten von abgeschlossenen und laufenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren von der Staatskanzlei, dem Büro des Ministerpräsidenten, dem Staatsministerium der Finanzen und der Sachsen LB beizuziehen. Nachdem diese mitteilten, dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zur Aktenherausgabe verpflichtet seien, beschloss die Mehrheit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses in der Sitzung am 22. Januar 2007 gegen die Stimmen der Antragsteller, an die Adressaten des Beweisbeschlusses ein der Erläuterung des Beweisbeschlusses dienendes Schreiben zu versenden. Die Antragsteller sehen sich hierdurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt, weil der von ihnen in Wahrnehmung ihres Minderheitenrechts gestellte und mit ihren Stimmen angenommene Beweisantrag durch einen Mehrheitsbeschluss abgeändert worden sei. Dies komme einer Verweigerung der Beweiserhebung gleich.

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen – Vf. 18-I-07

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